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AGB Heilpraktiker für Psychotherapie

 

 1.Anwendungsbereich der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie sowie dem Klienten als Behandlungsvertrag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen derSchriftform.

RechtlicheGrundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch(BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Klient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie, annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet.

Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruchder Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlungentstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

 

2.Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages 

Die Heilpraktikerin fürPsychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem

Patienten in der Form, dass sieihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränktauf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose undTherapie des Patienten anwendet.

Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nimmt keineKrankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oderSubstanzen.

 

3.Mitwirkung des Patienten 

Der Klient ist nicht zu einer aktiven Mitwirkung an der durchgeführten Behandlung verpflichtet. Sofern der Klient nicht ausreichend mitwirkt, indem er für die Behandlung notwendige Informationen nicht erteilt und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

 

4.Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie

Die Heilpraktikerin fürPsychotherapie hat für die Inanspruchnahme ihrer

Dienste Anspruch auf ein Honorar.Die Honorarhöhe wird zwischen der Heilpraktikerin und dem Klienten zu Beginneiner Therapie vereinbart. Die vereinbarten Honorare sind im Anschluss an jedeBehandlung bar zu entrichten. Der Patient erhält dafür jeweils eine Quittung.Andere Vereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der vorherigen Abspracheund der Zustimmung beider Vertragsparteien. Der Patient kann auf Wunsch einehonorarpflichtige Rechnung nach einer

Behandlungsphase erhalten. DieseRechnung enthält Angaben zu Namen und

Anschrift des Patienten sowie derHeilpraktikerin für Psychotherapie, dem genauen

Behandlungszeitraum und derbereits gezahlten Honorare. Eine Rechnung, die Angaben bzgl. der Diagnose(n)enthält, z.B. aus Erstattungsgründen, bedarf vorab eines schriftlichen Auftragsdes Patienten.

 

5.Honorarerstattung durch Dritte

Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapieführt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oderHonoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

Die Höhe der Behandlungskostenrichtet sich immer nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, unabhängigdavon, wie viel durch die Krankenversicherung erstattet wird.

Sind im Rahmen der Erstattungsangelegenheiten Auskünfte anDritte notwendig, werden diese jeweils in Form von Bescheinigungen gegenentsprechendes Honorar an den Patienten erteilt. Es werden keine Auskünfte anDritte erteilt.

 

6.Vertraulichkeit der Behandlung

61  Klientendaten werden von der Heilpraktikerin für Psychotherapie vertraulich behandelt. Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen,Therapie und den persönlichen Begleitumständen bzw. den Verhältnissen desPatienten werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Patienten erteilt.

Sofern die Heilpraktikerin für Psychotherapie auf Grundgesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die Daten des Klienten an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt Nr. 6.1 nicht. Weiterhin gilt Nr. 6.1nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigenKindern, oder wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie sich durch dieVerwendung von Daten und/ oder Tatsachen gegen persönliche Angriffe gegen dieeigene Person bzw. gegen ihre Berufsausübung entlasten kann.

Gegenüber Ehegatten, Verwandtenund anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.

Über die Leistungen führt die Heilpraktikerin für Psychotherapie Aufzeichnungen (Handakten). Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem Klienten nicht zu und er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen.

Verlangt der Klient eine Behandlungs- und Krankenepikrise wird diese kosten- und honorarpflichtig von der Heilpraktikerin für Psychotherapie aus der Handakte erstellt.Originaldokumente werden der Epikrise in Kopie beigefügt.

Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken in Frage kommen könnten.

7.Rechtliches / Kündigung /Terminabsagen

Rechtliches :

Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass mit den von mir angewandten Methoden keine körperlichen Krankheitendiagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden!Jeder Patient/ Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.

Kündigung / Terminabsagen:

Beide Parteien können jederzeit den Behandlungsvertrag - ohne Angaben von Gründen kündigen bzw. beenden.     

Sollte der Klient  einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, kann dieser bis 48 Stunden vorher abgesagt werden. 

Wird der vereinbarte Termin nach diesem Zeitpunkt abgesagt, oder der Klient erscheint nicht zum vereinbarten Termin , hat die Heilpraktikerin das Recht, das volle Honorar in Rechnung stellen.

8.Gerichtsstand

Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Bremen

 

9.Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, berührt dies nicht Wirksamkeit des Behandlungsvertrages / der AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.  


 

Bremen , den 1.1.2016